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Aktuelles

WKÖ warnt vor irreführender Aufforderung der „WKO - Wirtschaftkartei für Österreich“

27.01.2010

Zahlreiche Unternehmen haben in den vergangenen Tagen Zusendungen per Fax für eine Eintragung in die „WKO - Wirtschaftkartei für Österreich“ erhalten. Neben dem hervorgehobenen Hinweis „GRATIS“ wird bei den Zusendungen auch das Logo „WKO“ missbräuchlich verwendet. Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) macht darauf aufmerksam, dass die Wirtschaftskammerorganisation in keinerlei Verbindung mit den gegenständlichen Zusendungen steht.

Eintragungsgebühr von 300 Euro pro Monat

Auf den vorliegenden Fax-Zusendungen – die mit der Aufschrift „Österreichs Behördenunabhängiger Branchenführer Nr.1“ werben - ist nicht erkennbar, wer Urheber dieser Aussendungen ist. Auch wird nur aus den kleingedruckten Auftragsbedingungen deutlich, dass der Vertrag eine Laufzeit von drei Jahren hat und ab dem vierten Monat die online Eintragungsgebühr monatlich 300 Euro beträgt. Darüber hinaus soll der Vertrag spanischem oder zum Beispiel auch belgischem Recht unterliegen.

Massiv Zunahme von irreführenden Zusendungen

Generell mahnt die WKÖ zur Vorsicht im Hinblick auf eine in jüngster Zeit massiv zunehmende Zahl von irreführenden Zusendungen für Eintragungen in diverse Verzeichnisse, die erst  bei genauer Betrachtung die Kostenpflicht der Eintragungsofferte erkennen lassen. So werden derzeit zum Beispiel auch Faxzusendungen verschickt, die mit „Gratis – Eintrag in die Gelben Seiten“ betitelt sind und das Logo der Telekom Austria aufweisen. Weiters gibt es Zusendungen unter dem Titel „Datenmeldungen an www.google.at“ mit dem Hinweis „Ohne zusätzliche Kosten für registrierte Unternehmen“. Auch für eine Eintragung in eine „Zentrale Firmendatenbank für die Republik Österreich“ gab es in letzter Zeit Zusendungen.

In Zweifelsfällen hilft die Landeskammer

Die Wirtschaftkammer Österreich mahnt daher zu Vorsicht. Jegliche Zusendungen betreffend Eintragungen in diverse Register und Verzeichnisse sollten genau geprüft werden und rät folgendes:

  • Nicht ohne vorhergehende Abklärung zahlen! 
  • Nichts unterschreiben oder zur Einzahlung bringen, was nicht eindeutig zugeordnet werden kann.
  • Unbekannten Werbe- oder Eintragungsangeboten von vornherein kritisch gegenüberstehen, auch wenn mit karitativen oder im öffentlichen Interesse liegenden Anliegen geworben oder eine Verbindung zu diesen hergestellt wird.
  • Kostenpflichtige und verbindliche Einschaltungen - sogenannte „Pflichteinschaltungen“, die das Firmenbuch (früher: Handelsregister) betreffen, - gibt es nur im Amtsblatt zur Wiener Zeitung. Diese schreibt die Gebühr selbst vor. 
  • Für nicht im Firmenbuch eingetragene Unternehmen gibt es im Allgemeinen keine entgeltlichen Pflichteintragungen in Zeitungen und dergleichen – sieht man von Verwaltungsgebühren etwa für die Eintragung im Gewerberegister ab.
  • Dienstnehmer laufend anweisen, keine Überweisungen oder Unterschriften zu tätigen, wenn sie den Geschäftsfall nicht eindeutig zuordnen können.
  • In Zweifelsfällen steht Ihnen die zuständige Landeskammer gerne zur Verfügung. (AC)

 

Mehr Infos unter: http://portal.wko.at/wk/startseite_dst.wk?AngID=1&DstID=16