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Bundeskriminalamt warnt vor Unternehmensbetrug
04.01.2012
Das Bundeskriminalamt warnt aktuell vor einem neuen internationalen Modus operandi, bei dem sich mutmaßliche Täter als Direktoren internationaler Mutterfirmen ausgeben und von den Tochterfirmen Geld einfordern.
Zur Vorgehensweise der Täter: Der Täter kontaktiert den Finanzverantwortlichen eines Tochterunternehmens und gibt sich als Verantwortlicher des international tätigen Mutterunternehmens aus. Dies geschieht unter Verwendung echter Namen, womit der Täter vortäuscht als Direktor des Mutterunternehmens zu agieren. Unter Betonung der Wichtigkeit der Angelegenheit wird vorgegeben, dass die Muttergesellschaft einer großen Steuerprüfung unterzogen und dadurch dringend eine große Summe Geld zur Bestechung der Finanzprüfung benötigt wird. Der Täter weist ausdrücklich darauf hin, dass die ausgetauschten Informationen streng geheim sind und nur zwischen dem Täter und dem Finanzverantwortlichen der Tochtergesellschaft bleiben müssen.
Im Zuge des Gesprächs wird normalerweise über die im Tochterunternehmen verfügbaren liquiden finanziellen Mittel gesprochen. Sobald der Täter eine Vorstellung über die finanzielle Lage des Tochterunternehmens hat, ersucht er eine große Summe Geld zu transferieren, wobei der Täter garantiert, das Geld innerhalb der nächsten Tage zurückzuzahlen. Als Bezug auf der Überweisung gibt der Täter üblicherweise einen Rechnungsbezug an. In manchen Fällen bringt der Täter einen Komplizen ins Spiel, der als Steuerexperte präsentiert wird, dieser sammelt die finanziellen Informationen und gibt die Anweisungen für die Zahlung. Das Geld wird dann auf ein ausländisches Bankkonto (Schweiz, Zypern, hauptsächlich China) überwiesen.
Wie schützt man sich:
- Die Betrüger haben gute Informationen über die Person, die sie imitieren (diese Person ist oftmals nicht anwesend und daher auch nicht erreichbar), um den Anschein der Ordnungsmäßigkeit vorzutäuschen.
- Lassen Sie sich nicht von Aufforderungen wegen einer Steuerprüfung schnell Geld an das ausländische Mutterunternehmen zu überweisen, unter Druck setzen.
- Lassen Sie sich nicht durch die glaubhafte Darstellung in die Irre locken, hinterfragen Sie die Glaubwürdigkeit und überprüfen Sie die Plausibilität der Angaben bzw. den Zweck des Begehrens.
- Bestehen Sie darauf, den Anrufer unter seiner offiziellen Firmentelefonnummer zurückzurufen.
Mehr Infos unter: http://www.bmi.gv.at/cms/BK/betrug/files/Unternehmensbetrug_030112doc.pdf